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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026
Diese AGB gelten ausschließlich für Auftraggeber mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, Österreich oder der Schweiz (DACH-Region). Für internationale Kunden außerhalb der DACH-Region gelten die englischsprachigen General Terms and Conditions unter lionmountainpictures.com/terms/.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage für alle Verträge zwischen der LionMountain Pictures LLC, 447 Broadway, 2nd Floor #1715, New York, NY 10013, USA (nachfolgend "Agentur") und Auftraggebern mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.

(2) Die Agentur ist eine nach dem Recht des US-Bundesstaates Wyoming gegründete Limited Liability Company (LLC). Der öffentliche Geschäftssitz und die Postadresse für alle geschäftlichen Korrespondenzen ist New York, NY 10013, USA.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, Gewerbetreibenden und Selbstständigen im Sinne des § 14 BGB (B2B). Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht abgeschlossen.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Agentur ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.

(5) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte der Parteien, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehungsvereinbarung bedarf. Sofern von diesen AGB abgewichen werden soll, bedarf dies der Schriftform.

(6) Druckfehler und Irrtümer sind vorbehalten.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, ein Angebot ist ausdrücklich schriftlich als bindend bezeichnet. Verbindliche Angebote gelten 30 Tage ab Ausstellungsdatum, sofern kein anderer Zeitraum angegeben ist.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch: ein von beiden Parteien unterzeichnetes Angebot oder einen unterzeichneten Projektvertrag, durch schriftliche Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung der Agentur, oder durch Beginn der Leistungserbringung durch die Agentur nach Angebotsannahme des Auftraggebers.

(3) Die schriftliche Freigabe eines Angebots oder einer Kostenkalkulation durch den Auftraggeber ist zur Auftragserteilung ausreichend. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur, um rechtlich verbindlich zu sein.

§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Vergütungen sind Nettopreise in der im Angebot ausgewiesenen Währung. Als US-amerikanische Gesellschaft ist die Agentur nicht zur Erhebung oder Abführung von Umsatzsteuer in Deutschland oder der EU verpflichtet. Bei umsatzsteuerpflichtigen Auftraggebern in Deutschland findet das Reverse-Charge-Verfahren gemäß § 13b UStG Anwendung. Für Auftraggeber in Österreich und der Schweiz gelten die jeweils anwendbaren nationalen Regelungen. Der Auftraggeber ist für die korrekte steuerliche Behandlung auf seiner Seite eigenverantwortlich.

(2) Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten, sofern im Angebot kein anderes Zahlungsziel vereinbart ist.

(3) Die Agentur ist berechtigt, für alle Leistungen eine Vorauszahlung von bis zu 100 % des Auftragswertes zu verlangen. Bei laufenden Projekten werden Zwischenrechnungen nach Meilensteinen gestellt, die im Angebot definiert werden. Bei Teillieferungen ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Bereitstellung des fertiggestellten Teils fällig.

(4) Fremdkosten wie Nutzungsrechte, Lizenzen, Materialkosten, Behördengebühren sowie sonstige auftragsbedingte Auslagen können gesondert und vollständig in Rechnung gestellt werden. Diese werden, soweit vorab bekannt, kommuniziert und können als vollständige Vorauszahlung berechnet werden.

(5) Reisekosten und Reisezeiten sind gesondert zu erstatten. Reisezeiten werden mit 50 % des vereinbarten Tagessatzes vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(6) Im Angebotspreis sind, sofern nicht anders ausgewiesen, zwei Korrekturphasen je Leistungseinheit enthalten. Jede weitere Korrekturphase wird zum jeweils gültigen Stundensatz nachberechnet.

(7) Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist die Agentur nach erfolgloser Fristsetzung von mindestens 14 Tagen berechtigt, die Leistungserbringung einzustellen und den Zugang zu erstellten Arbeitsmaterialien zu sperren. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB berechnet. Das Recht auf Geltendmachung weiterer Schadenpositionen bleibt unberührt.

(8) Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber sowie erstellte Werke zum Zweck der Eigenwerbung und Referenzdarstellung zu präsentieren, auch im Internet, sofern keine ausdrückliche schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung dem entgegensteht.

§ 4 Laufzeit, Kündigung und Vertragsbeendigung

(1) Für Verträge über einen definierten Zeitraum gilt die im Angebot genannte Mindestlaufzeit, mindestens jedoch 6 Monate, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um die ursprüngliche Laufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.

(3) Im ersten Monat des Vertragsverhältnisses kann der Auftraggeber mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich kündigen, wenn er mit der Qualität der Zusammenarbeit unzufrieden ist. Die Unzufriedenheit ist schriftlich zu begründen.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für die Agentur liegt insbesondere vor bei anhaltendem Zahlungsverzug, wesentlicher Beeinträchtigung der Leistungserbringung durch den Auftraggeber, oder unvollständigen bzw. unwahren Angaben des Auftraggebers über wesentliche Auftragsbedingungen.

(5) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 5 Stornierung von Aufträgen

(1) Bei Stornierung eines bestätigten Auftrags verpflichtet sich der Auftraggeber, entsprechend der nachstehenden Staffelung einen Teil der vereinbarten Nettovergütung als Stornierungsgebühr zu zahlen:

  • Nach Vertragsabschluss bis 12 Wochen vor Auftragsstart: 10 %
  • 12 bis 8 Wochen vor Beginn: 25 %
  • 8 bis 4 Wochen vor Beginn: 50 %
  • 4 bis 2 Wochen vor Beginn: 75 %
  • Ab 2 Wochen vor Beginn oder nach Produktionsbeginn: 100 %

(2) Stornierungen bedürfen der Textform. Maßgeblich ist das Datum des Zugangs der Stornierungserklärung bei der Agentur.

(3) Bereits entstandene Fremdkosten und an Dritte geleistete Vorauszahlungen sind unabhängig vom Stornierungszeitpunkt vollständig zu erstatten.

(4) Die Agentur ist berechtigt, darüber hinaus nachgewiesenen entgangenen Gewinn geltend zu machen, soweit die pauschalen Stornierungsgebühren diesen nicht vollständig abdecken.

§ 6 Leistungsbereiche

(1) Die Agentur erbringt Leistungen in folgenden Bereichen, jeweils nach individueller Vereinbarung:

a) Filmproduktion und Branded Content: Entwicklung, Produktion, Regie und Nachbearbeitung von Dokumentarfilmen, Imagefilmen, Erklärvideos, Werbefilmen und sonstigem professionellen Videocontent sowie Branded-Content-Produktionen.

b) Post-Production: Schnitt, Color Grading, Tonbearbeitung, Sound Design sowie technische Nachbearbeitung von Videomaterial. Post-Production-Leistungen können auf Basis von durch die Agentur oder durch den Auftraggeber bereitgestelltem Material erbracht werden.

c) YouTube Channel Management und digitale Kanalbetreuung: Strategische und operative Betreuung von YouTube-Kanälen und sonstigen digitalen Plattformauftritten, einschließlich Content-Planung, Videoproduktion, SEO-Optimierung, Community Management und Kanal-Analyse.

d) Webentwicklung, App-Entwicklung und KI-Lösungen: Konzeption, Design und technische Entwicklung von Websites, Web-Applikationen, digitalen Tools sowie KI-gestützten Lösungen einschließlich Custom GPTs und Automatisierungsworkflows.

e) Beratung, Coaching und Mentoring: Strategische Beratung in den Bereichen Filmproduktion, Content-Strategie, YouTube-Aufbau, Marketing und digitale Transformation. Einzelbegleitung (1:1-Mentoring und Coaching) sowie digitale Bildungsprodukte (Online-Kurse und Programme).

(2) Grundlage der Leistungserbringung ist stets das individuelle Angebot oder der schriftlich vereinbarte Leistungsumfang. Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden gesondert vereinbart und nachberechnet.

§ 7 Eigentums-, Nutzungs- und Urheberrechte

(1) An allen von der Agentur erstellten Werken, Arbeitsergebnissen, Konzepten, Entwürfen, Quelldateien und Materialien behält die Agentur das vollständige Urheberrecht. Es werden ausschließlich Nutzungsrechte eingeräumt. Eine Übertragung von Eigentumsrechten findet nicht statt, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(2) Umfang und Reichweite der eingeräumten Nutzungsrechte (einfach oder ausschließlich, zeitlich und territorial begrenzt oder unbegrenzt) richten sich nach dem jeweiligen Vertrag. Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, wird das einfache, nicht-exklusive Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck übertragen.

(3) Alle eingeräumten Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung sämtlicher ausstehender Vergütungen auf den Auftraggeber über. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle erstellten Werke, Entwürfe, Konzepte, Quelldateien und Arbeitsergebnisse im ausschließlichen Eigentum und unter der Verfügungsgewalt der Agentur. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Materialien vor vollständiger Bezahlung zu nutzen, zu veröffentlichen, weiterzuleiten, zu vervielfältigen oder anderweitig zu verwenden. Bei Teillieferungen gilt dieser Grundsatz für jede einzelne Teilleistung entsprechend. Die Freigabe einer Teillieferung berechtigt den Auftraggeber nicht zur Nutzung anderer noch nicht vollständig bezahlter Teilleistungen.

(4) Werke dürfen ohne vorherige schriftliche Einwilligung der Agentur nicht verändert, bearbeitet, umgestaltet oder zweckentfremdet werden. Eine vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Nettovergütung zu zahlen, unbeschadet weitergehender Schadenersatzansprüche der Agentur.

(5) Die Agentur ist berechtigt, ihren Firmennamen und Urhebervermerk auf allen Produktionen zu führen. Bei eigenmächtiger Entfernung des Urhebervermerks ohne schriftliche Genehmigung ist eine Vertragsstrafe von 100 % der vereinbarten Nettovergütung zu zahlen.

(6) Die eingeräumten Nutzungsrechte gelten ausschließlich für die vertragsschließende juristische oder natürliche Person. Eine Nutzung durch verbundene Unternehmen, für andere juristische Personen oder in anderen Märkten als vereinbart bedarf einer gesonderten schriftlichen Lizenzvereinbarung.

(7) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, von der Agentur erstellte Werke, Inhalte, Konzepte, Texte, Bilder oder sonstige Arbeitsergebnisse zum Training, Fine-Tuning oder zur Verbesserung von Systemen der Künstlichen Intelligenz, Large Language Models oder sonstigen maschinellen Lernsystemen zu verwenden, ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur. Dies gilt auch nach Übergang der Nutzungsrechte gemäß Abs. 3.

§ 8 Nutzung von Präsentationsinhalten

Arbeiten, Werke oder Leistungen, die durch die Agentur zum Zweck der Angebotsgestaltung oder Vertragsanbahnung präsentiert wurden, dürfen nicht ohne ausdrückliche, vorherige und schriftliche Zustimmung der Agentur genutzt, vervielfältigt oder weitergegeben werden.

§ 9 Beratungs- und Consultingleistungen

(1) Beratungsleistungen der Agentur umfassen strategische Empfehlungen, Konzepte und Handlungsoptionen auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und des vereinbarten Leistungsumfangs.

(2) Die Agentur schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine Garantie von Reichweitenzielen, Umsatzentwicklungen, Marktpositionen, Neukunden oder sonstigen konkreten Ergebnissen. Beratung ist eine Dienstleistung, kein Werkvertrag mit Erfolgszusage.

(3) Beratungsleistungen der Agentur stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für rechtliche, steuerliche oder finanzielle Entscheidungen eigene qualifizierte Fachkräfte hinzuzuziehen. Die Agentur haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber Beratungsleistungen als Ersatz für Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung behandelt.

(4) Der Erfolg von Beratungsempfehlungen ist wesentlich von der konsequenten und vollständigen Umsetzung durch den Auftraggeber abhängig. Die Agentur übernimmt keine Haftung für ausbleibende Ergebnisse bei unvollständiger, verzögerter oder abweichender Umsetzung.

(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig bereitzustellen. Schäden, die aus unvollständigen oder falschen Angaben des Auftraggebers entstehen, gehen vollständig zu dessen Lasten.

§ 10 Coaching, Mentoring und digitale Produkte

(1) Dieser Paragraph gilt für alle Einzelcoachings, Mentoring-Programme, Online-Kurse und sonstigen digitalen Bildungsprodukte der Agentur.

(2) Diese Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer und Selbstständige (B2B). Ein Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB besteht nicht.

(3) Die Teilnahme an einem Programm oder der Zugang zu einem digitalen Produkt ist persönlich und nicht übertragbar. Eine Weitergabe von Zugangsdaten, Inhalten oder Materialien an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Agentur untersagt.

(4) Die Agentur schuldet keine Ergebnisgarantie. Der Erfolg eines Programms ist maßgeblich von der Eigeninitiative, der aktiven Mitarbeit und der Umsetzungsbereitschaft des Teilnehmers abhängig. Frühere Ergebnisse anderer Teilnehmer sind keine Garantie für zukünftige Ergebnisse.

(5) Kursinhalte, Materialien, Templates, Workbooks und sonstige Lernmaterialien unterliegen dem Urheberrecht der Agentur. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Rahmens ist untersagt. § 7 gilt entsprechend.

(6) Bei vereinbarter zeitlich begrenzter Zugangsdauer ist die Agentur nicht verpflichtet, nach Ablauf dieser Frist Zugang zu gewähren oder Inhalte dauerhaft bereitzuhalten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

§ 11 Post-Production-Leistungen

(1) Erbringt die Agentur Post-Production-Leistungen auf Basis von durch den Auftraggeber angeliefertem Material (Footage, Audiodateien, Grafiken, Dokumente etc.), ist der Auftraggeber vollständig dafür verantwortlich, dass das angelieferte Material frei von Rechten Dritter ist und die Agentur für die vereinbarte Nutzung lizenziert ist.

(2) Der Auftraggeber stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung oder Verarbeitung angelieferter Materialien entstehen.

(3) Die Agentur übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus mangelhafter Qualität, technischen Fehlern, Formatinkompatibilitäten, unvollständigem oder fehlerhaftem angeliefertem Material entstehen. Mehraufwand, der durch Materialprobleme entsteht, wird gesondert in Rechnung gestellt.

(4) Technische Spezifikationen (Format, Auflösung, Frame Rate, Codec etc.) sind vor Auftragserteilung schriftlich zu vereinbaren. Nachträgliche Änderungen der Spezifikationen durch den Auftraggeber berechtigen die Agentur zur Nachberechnung des Mehraufwands.

(5) Quelldateien (Projektdateien, Edit-Timelines, RAW-Material, Audio-Sessions) werden nur gegen gesonderte, schriftlich vereinbarte Vergütung übergeben und sind nicht automatisch Bestandteil des Lieferumfangs.

§ 12 Webentwicklung und Applikationsentwicklung

(1) Dieser Paragraph gilt für alle Leistungen im Bereich Webentwicklung, App-Entwicklung, Systemintegration, digitale Tools und die Entwicklung von KI-Lösungen einschließlich Custom GPTs und Automatisierungsworkflows.

(2) Jede abgeschlossene Leistungsphase wird dem Auftraggeber zur Abnahme bereitgestellt. Der Auftraggeber hat eine Prüfungs- und Rügefrist von 14 Werktagen ab Bereitstellung, um Mängel schriftlich anzuzeigen. Werden innerhalb dieser Frist keine Mängel gerügt, gilt die Leistungsphase als vertragsgemäß abgenommen.

(3) Quellcodes, Projektdateien und technische Arbeitsmaterialien verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller ausstehenden Vergütungen im Eigentum der Agentur. § 7 Abs. 3 gilt entsprechend.

(4) Die Agentur haftet nicht für Fehlfunktionen, Sicherheitslücken oder Kompatibilitätsprobleme, die aus Drittanbieter-Komponenten resultieren (Frameworks, CMS-Systeme, externe APIs, Plugins, KI-Plattformen, Hosting-Dienste). Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Pflege und Aktualisierung solcher Komponenten nach Projektübergabe eigenverantwortlich.

(5) Hosting, Server-Infrastruktur, Domainregistrierung und laufende technische Pflege nach Projektübergabe sind nicht Bestandteil des Auftrags, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.

(6) Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang (Change Requests) bedürfen schriftlicher Genehmigung durch die Agentur und werden gesondert in Rechnung gestellt. Mündlich vereinbarte Zusatzleistungen werden erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam.

§ 13 YouTube Channel Management und Plattformleistungen

(1) Die Agentur erbringt Leistungen für digitale Plattformen (insbesondere YouTube, Instagram, LinkedIn und vergleichbare Plattformen) als Dienstleister. Die Agentur ist kein Garant für den Bestand, die Erreichbarkeit, die technische Verfügbarkeit oder die Richtlinienentscheidungen dieser Plattformen.

(2) Die Agentur haftet nicht für Entscheidungen von Plattformbetreibern, einschließlich der Entfernung von Inhalten, Sperrung oder Löschung von Kanälen und Accounts, Änderungen von Algorithmen, Monetarisierungsrichtlinien oder Nutzungsbedingungen sowie Demonetarisierung einzelner Inhalte oder des gesamten Kanals.

(3) Reichweitenziele, Abonnenten-Wachstumsprognosen oder sonstige Performance-Kennzahlen, die im Rahmen der Zusammenarbeit kommuniziert werden, sind Schätzwerte auf Basis von Erfahrungswerten und keine verbindlichen Garantien. Der Auftraggeber trägt das vollständige Risiko für Plattform-Performance-Entwicklungen.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur alle für die Leistungserbringung notwendigen Plattformzugänge und Berechtigungen bereitzustellen und sicherzustellen, dass diese während der gesamten Vertragslaufzeit bestehen bleiben. Einschränkungen durch den Auftraggeber, die die Leistungserbringung beeinträchtigen, entbinden die Agentur nicht von der Vergütungspflicht.

(5) Der Auftraggeber trägt die alleinige inhaltliche und rechtliche Verantwortung für alle veröffentlichten Inhalte, es sei denn, die Agentur hat diese eigenverantwortlich erstellt und der Auftraggeber hat sie schriftlich abgenommen.

§ 14 Einsatz von KI-gestützten Tools

(1) Die Agentur ist berechtigt, bei der Erbringung ihrer Leistungen KI-gestützte Produktions- und Entwicklungstools einzusetzen. Dies schließt Large Language Models, generative Bild- und Videotools sowie Automatisierungslösungen ein. Der Einsatz solcher Tools ist Bestandteil der modernen Produktionsweise der Agentur und bedarf keiner gesonderten Genehmigung des Auftraggebers.

(2) Eigentumsrechte an Arbeitsergebnissen, die unter Einsatz von KI-Tools erstellt werden, richten sich nach § 7 dieser AGB. Soweit KI-generierte Elemente urheberrechtlich schutzfähig sind, gelten die dortigen Regelungen entsprechend.

(3) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, von der Agentur erstellte oder gelieferte Werke, Inhalte, Konzepte, Texte, Bilder oder sonstige Arbeitsergebnisse zum Training, Fine-Tuning oder zur Verbesserung von KI-Systemen oder maschinellen Lernsystemen zu verwenden, ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Agentur. Diese Einschränkung gilt auch nach vollständigem Übergang der Nutzungsrechte gemäß § 7 Abs. 3.

(4) Werden im Rahmen eines Auftrags KI-gestützte Systeme, Custom GPTs oder Automatisierungslösungen entwickelt, verbleibt das Recht an der zugrundeliegenden Systemarchitektur, Prompt-Struktur, Systemdokumentation und Konzeption bei der Agentur, sofern nicht schriftlich ein vollständiger IP-Transfer vereinbart wurde. Dem Auftraggeber wird ein einfaches, nicht-übertragbares Nutzungsrecht an der gelieferten Lösung für den vereinbarten Verwendungszweck eingeräumt.

(5) Die Haftung der Agentur für KI-generierte Inhalte, die nach schriftlicher Abnahme durch den Auftraggeber veröffentlicht oder anderweitig eingesetzt werden, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle gelieferten Inhalte vor Veröffentlichung auf Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Eignung zu prüfen.

§ 15 Leistungszeit, Verzögerungen und Terminabsagen

(1) Leistungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie von der Agentur ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Freibleibende Zeitangaben sind unverbindliche Schätzwerte.

(2) Nachträgliche Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Die Agentur informiert den Auftraggeber über daraus resultierende Fristverschiebungen.

(3) Bei unvorhergesehenen Hindernissen, für die die Agentur nicht verantwortlich ist (höhere Gewalt, Erkrankung, technische Ausfälle bei Drittanbietern, behördliche Auflagen), verschieben sich Leistungszeiten um die Dauer der Behinderung. Die Agentur ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren.

(4) Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen (ausstehende Freigaben, Feedback, Materialien oder Informationen), gehen vollständig zu dessen Lasten. Daraus entstehender Mehraufwand wird gesondert in Rechnung gestellt.

(5) Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Termin oder Dreh aus von ihm zu vertretenden Gründen ab, gilt § 5 dieser AGB entsprechend.

§ 16 Lieferung und Abnahme

(1) Die Agentur gilt ihrer Lieferpflicht als nachgekommen, sobald die Arbeitsergebnisse zum Download, zur elektronischen Übermittlung oder zur Online-Freischaltung bereitgestellt sind. Die weitere Übermittlung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Verpackungs- und Versandkosten gehen zulasten des Auftraggebers.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Arbeitsergebnisse innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung schriftlich auf Mängel zu prüfen und etwaige Beanstandungen schriftlich mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Rüge, gelten die Arbeitsergebnisse als vertragsgemäß abgenommen.

(3) Mit der Abnahme übernimmt der Auftraggeber die vollständige inhaltliche und rechtliche Verantwortung für die abgenommenen Arbeitsergebnisse, insbesondere für die Richtigkeit von Texten, Abbildungen und sonstigen Inhalten.

(4) Die Agentur nimmt keine rechtliche Prüfung erstellter Werke vor. Rechtliche Prüfung und Absicherung liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

§ 17 Auftragserteilung an Dritte

(1) Die Agentur ist berechtigt, Teile des Auftrags im eigenen Namen an Dritte (Subunternehmer, Freelancer, Produktionspartner) zu vergeben, ohne dass es einer gesonderten Genehmigung des Auftraggebers bedarf. Die Agentur bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen verantwortlich.

(2) Die Agentur ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte und Auftraggeber tätig zu sein. Die vertrauliche Behandlung von Unterlagen und Informationen des Auftraggebers ist jederzeit sichergestellt.

§ 18 Gewährleistung und Haftungsbeschränkung

(1) Die Agentur erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(2) Mängelrügen sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung oder Abnahme schriftlich geltend zu machen. Danach gelten die Arbeitsergebnisse als vertragsgemäß abgenommen und Nacherfüllungsansprüche erlöschen.

(3) Die Haftung der Agentur ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den Nettowert des Auftrags begrenzt, aus dem der jeweilige Schaden entstanden ist.

(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Datenverlust sowie Schäden durch Entscheidungen von Drittplattformen, Behörden oder externen Partnern ist vollständig ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(6) Der Auftraggeber versichert, dass alle der Agentur übergebenen Materialien, Vorlagen, Daten und Informationen frei von Rechten Dritter sind und stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter, die aus der Nutzung dieser Materialien entstehen, vollständig frei.

(7) Die Agentur haftet nicht für Schäden, die aus KI-generierten Inhalten entstehen, die nach schriftlicher Abnahme durch den Auftraggeber veröffentlicht oder eingesetzt wurden.

§ 19 Internetpräsenzen und webbasierte Lösungen

(1) Bei Zahlungsverzug werden internetbasierte Präsentationen, Websites und webbasierte Anwendungen nach vorheriger Ankündigung durch die Agentur offline genommen oder gesperrt. Die anfallenden Aufwendungen werden dem Auftraggeber mitgeteilt und sind von diesem zu tragen.

(2) Domainregistrierungen und laufende Inhalts- oder Technologiepflege sind nur dann Bestandteil des Leistungsumfangs, wenn dies ausdrücklich schriftlich und einzelvertraglich vereinbart wurde.

§ 20 Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei auch über die Vertragslaufzeit hinaus strikt vertraulich zu behandeln und vor dem Zugang durch Dritte zu schützen. Diese Verpflichtung gilt für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Vertragsende.

(2) Die Agentur darf den Auftraggeber ab Vertragsabschluss als Referenzkunden benennen und erstellte Werke zur Eigenwerbung einsetzen, sofern keine ausdrückliche schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung dem entgegensteht.

(3) Soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, ist ein gesonderter Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen. Ohne diesen Vertrag darf keine Übermittlung personenbezogener Daten Dritter an die Agentur erfolgen.

(4) Der Auftraggeber ist allein verantwortlich dafür, dass für die Übermittlung personenbezogener Daten an die Agentur eine Rechtsgrundlage besteht und die Betroffenenrechte gewahrt werden. Der Auftraggeber stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Datenübermittlung resultieren.

(5) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Website der Agentur gilt die gesonderte Datenschutzerklärung unter lionmountainpictures.com/privacy-policy/.

§ 21 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des deutschen internationalen Privatrechts (Kollisionsrecht).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Verträgen ist New York, NY, USA. Die Agentur ist darüber hinaus berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Schriftliche Erklärungen und Mitteilungen können per E-Mail erfolgen. Ausgenommen hiervon sind Mahnungen, Fristsetzungen sowie Rücktritts- und Kündigungserklärungen des Auftraggebers, die zusätzlich einer Unterzeichnung im Original oder der Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen.

(4) Die Agentur ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Bestehende Auftraggeber werden über Änderungen schriftlich oder per E-Mail informiert. Änderungen gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Auf diese Wirkung wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

(6) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

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